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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17   

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https://dejure.org/2017,44807
OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17 (https://dejure.org/2017,44807)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2017 - 3 M 247/17 (https://dejure.org/2017,44807)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2017 - 3 M 247/17 (https://dejure.org/2017,44807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-SchulG 39 II; LSA-SchulG 41 II 2
    Förderschule; Schulwahlrecht; Zuweisung; Zuweisung zu einer bestimmten Förderschule

  • rechtsportal.de

    Besuch der Förderschule durch Feststellung der Behörde; Geeignetheit der Förderschule für das Kind; Berücksichtigung von individuellen Belangen des betroffenen Kindes und den Wünschen seiner Erziehungsberechtigten bei der Entscheidung über die Wahl der Förderschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besuch der Förderschule durch Feststellung der Behörde; Geeignetheit der Förderschule für das Kind; Berücksichtigung von individuellen Belangen des betroffenen Kindes und den Wünschen seiner Erziehungsberechtigten bei der Entscheidung über die Wahl der Förderschule

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuweisung zu einer bestimmten Förderschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 188
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Grundsätzlich steht Eltern aus Art. 6 GG das Recht zu, über den schulischen Bildungsweg ihres Kindes im Rahmen der Grenzen der Schulorganisation und -aufsicht entsprechend Art. 7 GG zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 -, juris).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Ist bei dem Schüler eine Behinderung i.S.v. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gegeben und wünschen er oder seine Erziehungsberechtigten eine andere als die vom Antragsgegner beabsichtigte Beschulung, muss sich dieser im Rahmen der Begründung seiner Entscheidung mit diesen entgegenstehenden Wünschen auseinandersetzen und nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen er diese Wünsche nicht berücksichtigen kann (zu den sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 ergebenden Anforderungen an die Begründung der schulbehördlichen Überweisungsverfügung siehe auch BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Dabei müssen allerdings die einzelnen Kriterien, ihre Vor- oder Nachrangigkeit sowie bei einer Kombination die Gewichtung der einzelnen Kriterien klar und nachvollziehbar festgelegt werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris, m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 3 M 307/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13

    Zur vorrangigen Aufnahme von sog. Geschwisterkindern an eine weiterführende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Beruft sich der Antragsgegner - wie hier - hinsichtlich der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Schule auf eine Erschöpfung der Aufnahmekapazitäten, muss er die ggf. festgesetzten Kapazitätsgrenzen und eine Kapazitätserschöpfung plausibel machen, um so eine gerichtliche Überprüfung der vollständigen Kapazitätsausschöpfung möglich zu machen (hierzu bereits OVG LSA, Beschluss vom 23. August 2013 - 3 M 268/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2013 - 3 M 337/13

    An Diabetes erkranktes Kind darf vorläufig weiter Grundschule besuchen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Entsprechend hat der Senat in dem Beschluss vom 29. September 2016 auch auf den Inhalt seiner Entscheidung vom 25. November 2013 (- 3 M 337/13 -, juris) verwiesen, die u.a. die bereits zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1997 (a.a.O.) in Bezug nimmt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2010 - 3 M 307/10

    Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen bei fehlender Festlegung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Dabei müssen allerdings die einzelnen Kriterien, ihre Vor- oder Nachrangigkeit sowie bei einer Kombination die Gewichtung der einzelnen Kriterien klar und nachvollziehbar festgelegt werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, juris, m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 3 M 307/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2015 - 3 M 473/14

    Aufnahmepflicht des Schulträgers einer Förderschule für Körperbehinderte für ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Daneben hat der Antragsgegner bei seiner Entscheidung ggf. das nach § 41 Abs. 2 Satz 1 SchulG LSA erlassene Satzungsrecht zur Festlegung von Schuleinzugsbereichen, sonstige schulorganisatorische Entscheidungen des Schulträgers (z.B. die Festlegung von Kapazitätsgrenzen) und bei "grenzüberschreitenden Zuweisungsentscheidungen" zudem das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde nach Art. 28 Abs. 2 GG in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen (zu dem letzten Punkt siehe Beschluss des Senats vom 5. Februar 2015 - 3 M 473/14 -, juris).
  • VG Braunschweig, 11.01.2006 - 6 B 506/05

    60 Minuten; Ausnahmegenehmigung; Auswahlentscheidung; Beförderungszeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Der subjektive Anspruch des betroffenen Kindes und seiner Erziehungsberechtigten erstreckt sich dabei nicht auf die aus ihrer individuellen Sicht (theoretisch) bestmögliche Schulorganisation, sondern darauf, dass die Schulbehörde eine ermessensfehlerfrei Entscheidung trifft, die den individuellen Belangen des betroffenen Kindes und den Wünschen seiner Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten (auch in der Begründung der Entscheidung) im notwendigen Umfang angemessen Rechnung trägt (ebenso zu vergleichbaren Regelungen im niedersächsischen Landesrecht bereits VG Hannover, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 6 B 2994/03 -, juris, sowie VG Braunschweig, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 6 B 506/05 -, Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Hannover, 29.07.2003 - 6 B 2994/03

    Behinderter; Bildungsweg; Eltern; Ermessen; Ermessensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2017 - 3 M 247/17
    Der subjektive Anspruch des betroffenen Kindes und seiner Erziehungsberechtigten erstreckt sich dabei nicht auf die aus ihrer individuellen Sicht (theoretisch) bestmögliche Schulorganisation, sondern darauf, dass die Schulbehörde eine ermessensfehlerfrei Entscheidung trifft, die den individuellen Belangen des betroffenen Kindes und den Wünschen seiner Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten (auch in der Begründung der Entscheidung) im notwendigen Umfang angemessen Rechnung trägt (ebenso zu vergleichbaren Regelungen im niedersächsischen Landesrecht bereits VG Hannover, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 6 B 2994/03 -, juris, sowie VG Braunschweig, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 6 B 506/05 -, Rn. 22 m.w.N.).
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